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Vorsteuervergütung

Vorsteuervergütung

Vorsteuervergütungsanspruch im Ausland

Unternehmen, die grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn und soweit solche im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt worden sind, durch ein besonderes Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen in dem jeweiligen Land nicht für umsatzsteuerliche Zwecke registriert ist bzw. registrierungspflichtig ist.


Ausschlussfristen

Bei den Anträgen auf Vorsteuervergütung in Deutschland für ausländische Unternehmer und im Ausland für deutsche Unternehmer sind formelle Voraussetzungen zu beachten, die zum Verlust des Vorsteuervergütungsanspruchs führen können. Insbesondere gilt eine zeitliche Ausschlussfrist. Anträge auf Vorsteuervergütung sollten daher erfahrenen steuerlichen Beratern überlassen werden.


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VAT Recovery Claiming Refunds of VAT paid under the 8th or 13th EU Directive




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